Wegen der Auswahl ungeeigneter Container für den Transport explosionsgefährdeter Lösungsmittel kam es zum Unfall, bei dem der Deutschen Bahn hoher Sachschaden entstand. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen dafür sowohl die Spedition als auch der von ihr beschäftigte Gefahrgutbeauftragte (Gb) geradestehen. Die Spedition hätte die Arbeit ihres Verrichtungsgehilfen regelmäßig überprüfen sollen. Der Gb übt zwar eine anerkannte gefahrgeneigte Tätigkeit aus, doch die falsche Containerauswahl über einen längeren Zeitraum hinweg hat als mittlere Fahrlässigkeit zivilrechtliche Folgen. Hier kann nur eine Berufshaftpflichtversicherung schützen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Zivilrechtliche Haftung des Gb


    Untertitel :

    Gefahrgutrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 41 , 9 ; 21-22


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die zivilrechtliche Haftung der Ingenieure

    Walter D. / Allianz Versicherung | Kraftfahrwesen | 1974



    Die straf- und zivilrechtliche Haftung leitender Aufsichtspersonen im Eisenbahnbereich

    Kühlwetter, Hans-Jürgen / Mischke, Ulrich | IuD Bahn | 2008



    Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit in der Energieuebertragung und -verteilung

    Uechtritz, M. / Hootz, L. / VDE | British Library Conference Proceedings | 1996