Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92: Der Grundrechtsschutz der Koalitionsfreiheit erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, d. h. auch Werbebemühungen einzelner Gewerkschaftsmitglieder. Bei der Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Werbung am Arbeitsplatz sind die grundrechtlich geschützten Positionen der Vertragspartner, nämlich gewerkschaftliche Betätigung einerseits und wirtschaftliche Betätigung andererseits mit dem Interesse störungsfreien Arbeitsablaufs und Gewährleistung des Betriebsfriedens, gegeneinander abzuwägen.
Abmahnung eines Gewerkschaftsmitglieds wegen Werbung für die Gewerkschaft während der Arbeitszeit
Betrieb ; 49 , 32 ; 1627-1628
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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