Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.1995 - 9 AZR 871/94: Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch ist kein Abfindungs-, sondern ein Ersatzanspruch für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht. Als Ersatz für den Urlaubsanspruch ist er an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie dieser und setzt voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde. Ist der Abgeltungsanspruch erfüllbar, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines dem Urlaubsentgelt entsprechenden Betrages.
Urlaubsabgeltung: Kein Anspruch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit sowohl bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch bis zum Ablauf des Übertragungszeitraum
Betrieb ; 49 , 21 ; 1087-1088
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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