Während des Arbeitskampfs ist Notdienst gemäß Verhältnismäßigkeitsprinzip sicherzustellen. Über das notwendige Maß entscheiden die Arbeitskampfparteien, bei Nichteinigung einseitig der Arbeitgeber, die Zustimmung kann mit einstweiliger Verfügung erwirkt werden. Die Pflicht zum Notdienst ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis.


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    Title :

    Der Notdienst im Arbeitskampf



    Published in:

    Betrieb ; 49 , 17 ; 881-886


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    6 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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