Die Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder gem. der Staffel von § 38 BetrVG kann auch unterschritten werden. Vor der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder hat eine Beratung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber stattzufinden, um die Wahl für den Arbeitgeber verbindlich zu machen. Fehlt es an dieser Beratung, wird auch die Frist zur Anrufung der Einigungsstelle nicht in Lauf gesetzt, innerhalb derer sich der Arbeitgeber gegen die Wahl des freizustellenden Betriebsratsmitglieds wenden kann.
Anzahl und Auswahl der gem. § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder
Betrieb ; 49 , 6 ; 326-329
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Personal , Wahl , Personalrat , Betriebsrat
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