Das Betriebsverfassungsrecht legt fest, dass die Mitgliedschaft im Betriebsrat ein Ehrenamt ist, so dass der Arbeitgeber den Betriebsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit keine Begünstigungen gewähren darf. Der Autor stellt zunächst allgemein den Zweck dieses Begünstigungsverbots und seine praktischen Konsequenzen dar, bevor er sich mit dem Spezialfall befasst, dass ein Betriebsratsmitglied gleichzeitig als Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat des Unternehmens angehört. Da es sich bei dieser Aufgabe nicht um ein Ehrenamt handelt, ist eine Vergütung zulässig, und den Arbeitnehmervertretern stehen insoweit dieselben Rechte zu wie den Vertretern der Arbeitgeberseite. Der Verfasser legt sodann dar, dass die Unternehmen besonders sorgfältig vorgehen müssen, um zu verhindern, dass sich diese Situation auf die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmer auf Betriebsebene auswirkt und unter Umständen betriebsverfassungs- oder strafrechtliche Sanktionen nach sich zieht.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat


    Subtitle :

    Spannungsfeld zwischen Vergütungspflicht und Begünstigungsgefahr


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 67 , 16 ; 895-898


    Publication date :

    2014-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder

    Keßler, Ulrich G. | IuD Bahn | 1995




    Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet für Betriebsratsmitglieder

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


    Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1997