Die umfänglichsten Änderungen hat das BPersVG in letzter Zeit durch das Gesetz zur Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (2. GleibG) erfahren. Die bedeutendste Änderung ist die Einführung eines neuen Mitbestimmungstatbestandes in § 76 Abs. 2 Nr. 10 BPersVG. Nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 kann die Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen verweigert werden, wenn gegen den Frauenförderplan verstoßen wird. Auch die Wahlordnung zum BPersVG wurde geändert.


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    Title :

    Bundespersonalvertretungsgesetz und Zweites Gleichberechtigungsgesetz


    Contributors:

    Published in:

    Personalvertretung ; 39 , 1 ; 1-8


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Frauenförderung nach dem 2. Gleichberechtigungsgesetz

    Schattat-Fischer, Bettina | IuD Bahn | 1994




    Zweites Heft

    DataCite | 1838

    Free access

    Zweites Stück

    Boysen, Peter Adolf | DataCite | 1715