Das Gesetz für den öffentlichen Personennahverkehr für Sachsen ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten, zunächst wird der Freistaat selbst Aufgabenträger für diesen Verkehr sein. Der Freistaat Sachsen verfügt über das dichteste Eisenbahnnetz mit 168 m Schiene je km2 aller Flächenländer Deutschlands. Die Regionalisierung bedeutet für Sachsen die verkehrspolitische Verantwortung für 1.737 km Streckenlänge, 700 Bahnhöfe und rund 200.000 im Durchschnitt täglich beförderte Reisende im Nahverkehr. Nach 2002 sollen die kommunalen Gebietskörperschaften mit ihren fünf Zweckverbänden die Verantwortung hierfür übernehmen.
Schienenpersonennahverkehr in den Ländern - Vision und Realität am Beispiel des Freistaats Sachsen
ZEV+DET Glasers Annalen ; 120 , 1 ; 4-6, 8-10
1996-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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