Zielsetzung der Umwelt-Audit-Verordnung der EG ist die Verbesserung des innerbetrieblichen Umweltschutzes durch die Einrichtung eines ökologisch orientierten Managementsystems. Die Entscheidung, das System einzuführen und am Zertifizierungsverfahren teilzunehmen, ist freiwillig und mitbestimmungsfrei. Weder Betriebsrat noch Aufsichtsrat verfügen über Möglichkeiten zur Einführung des Systems. Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte können sich jedoch im Einzelfall bei der Umsetzung dieses Managamentsystems ergeben.
Betriebsverfassungsrechtliche Fragen bei der Einführung des Umweltmanagementsystems nach der Umwelt-Audit-Verordnung der EG
Betrieb ; 49 , 2 ; 90-94
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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