Das am 1.8.1996 in Kraft getretene "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" hat nachhaltige Folgen für betriebliche Personalpolitik und Frühverrentungspraxis. Mit Gesetz soll vorzeitiges Ausscheiden der Arbeitnehmer vor regulärer Altersgrenze eingeschränkt und neue Formen der Teilzeitarbeit eröffnet werden. Altersgrenze wegen Arbeitslosigkeit von 60. auf 63. Lebensjahr stetig angehoben. Betriebsräte sollen auf Praxis Altersteilzeitmodelle und Verteilung Arbeitszeitverkürzung hinwirken. In Vereinbarungen auf betriebliche Aufstockungsbeträge, Beiträge zur Rentenversicherung achten.
Gleitender Übergang in den Ruhestand
Zur Ausgestaltung des neuen Altersteilzeitgesetze
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 9 ; 518-521
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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