Nach § 613a BGB werden nach ihr alle Arbeitsverhältnisse erfaßt, Beschäftigung im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbar, Beschäftigungsinteresse im Hinblick Betriebsratsmitglied anzuerkennen. Darlegung Rechtsprechung eines LAG im Hauptsacheverfahren auf Feststellung Arbeitsverhältnisses und einstweiligen Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung mit Erfolg für Betriebsratmitglieder. Versuch Bildung Betriebsrat in Speditionsbranche hat sofort mehrere Kündigungen zur Folge. In den meisten betriebsratfähigen Betrieben kein Betriebsrat. Öffentlichkeit desinterressiert.
Betriebsübergang
Beschäftigung nach Betriebsübernahme
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 10 ; 677-680
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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