Definiert als systematisch gezielter, häufiger, rechtswidriger Eingriff in Persönlichkeitsrecht. Von Arbeitgeberseite auch gezielt betrieben. Bei vorbeugender Bekämpfung Betriebsräte gefordert. Überblick verschaffen wo Mobbing vorkommt. Überwachungsaufgabe gibt Betriebsrat Kontrollrecht, Antragsrecht. Vorbeugende Mitwirkungsmöglichkeiten nach § 90 Betr.VG - Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe, Zustimmungsverweigerungsrecht bei Versetzungen. Allerletztes Mittel Kündigung des Mobbers. Betroffenen bietet sich Beschwerde beim Arbeitgeber, offizielle Beschwerde beim Betriebsrat.
Mobbing unterbinden
Rechtliche Möglichkeiten gegen Mobbing im Betrieb
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 8 ; 509-513
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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