Beladevorschriften sind Gegenstand der Beförderungsbedingungen für den Güterverkehr (ehemals DEGT Abt. A). Der für die Annahme der Güterwagen bestimmte Mitarbeiter trägt bezüglich der Betriebssicherheit Verantwortung. Behandelt werden: Erkennen überladener Wagen; Höhe Puffermitte über Schienenoberkante; Beladung von Wagen, die in schnellfahrende Züge (90/100 km/h) eingestellt werden; Sicherung verladener Güter, auch durch Rungen und Stützen, Anwendungen von Bindemitteln, Festlege-, Führungs-, Bremshölzer und Keile. Güter in loser Schüttung. Einhaltung des Lademaßes.
Sichere Beladung der Güterwagen
Testen Sie Ihr Fachwissen
Deine Bahn ; 23 , 8 ; 470-472, 512
1995-01-01
43 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
SLUB | 1995
IuD Bahn | 1994
|IuD Bahn | 1995
|IuD Bahn | 1993
|SLUB | 1989