Gespräche in den Mobilfunknetzen D1, D2 und E-Plus sind bisher nicht oder nur über Prüfgeräte unter besonderen Bedingungen abhörbar. Verschiedene Gesetze verpflichten aber die Netzbetreiber, die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermöglichen, um den Sicherheitsbehörden die Bekämpfung von Verbrechen zu erleichtern. Der GSM-Standard sieht die technische Funktionalität zur Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs nicht vor. Etwa 30 bis 40 Millionen Mark werden für die erforderliche Hard- und Software pro Netz geschätzt. Das Bundespostministerium will die erforderlichen Kosten durch die Netzbetreiber tragen lassen, die Netzbetreiber dagegen sehen eine Kostentragungspflicht des Staates.
Mobilfunk: Streit um Abhörkosten
Funkschau ; 66 , 13 ; 51-52
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Mobilfunk-Markt: Mobilfunk weiterhin im Boom
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