Gespräche in den Mobilfunknetzen D1, D2 und E-Plus sind bisher nicht oder nur über Prüfgeräte unter besonderen Bedingungen abhörbar. Verschiedene Gesetze verpflichten aber die Netzbetreiber, die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermöglichen, um den Sicherheitsbehörden die Bekämpfung von Verbrechen zu erleichtern. Der GSM-Standard sieht die technische Funktionalität zur Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs nicht vor. Etwa 30 bis 40 Millionen Mark werden für die erforderliche Hard- und Software pro Netz geschätzt. Das Bundespostministerium will die erforderlichen Kosten durch die Netzbetreiber tragen lassen, die Netzbetreiber dagegen sehen eine Kostentragungspflicht des Staates.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Mobilfunk: Streit um Abhörkosten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Funkschau ; 66 , 13 ; 51-52


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Mobilfunk-Markt: Mobilfunk weiterhin im Boom

    British Library Online Contents | 2011


    Mobilfunk-Netze

    Online Contents | 1996


    Mobilfunk als Betriebsfunk

    Uhlenhut, Achim | IuD Bahn | 2009



    Mobilfunk: Navigations-Handys

    British Library Online Contents | 2010