Nach Paragraph 40 BetrVG hat der Arbeitgeber die für den Betriebsrat entstehenden Kosten zu tragen; er hat auch die sachlichen Mittel ( z.B. Kommentar, Fachliteratur) zur Verfügung zu stellen. Welche Literatur ist zu bezahlen? Das BAG in seinem Urteil 7 ABR 37/94 vom 25.1.95 gibt dazu u.a. Auskunft.


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    Title :

    Der Arbeitgeber muß für Fachliteratur zahlen


    Subtitle :

    Betriebsrat / Bereitstellung von Sachmitteln



    Published in:

    Handelsblatt ; 93 ; 19


    Publication date :

    1995-05-15


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German