Spätestens seit Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Unternehmen im Bereich IT-Sicherheit messbar und sanktionierbar geworden. Da die Verletzung der Sorgfalt bereits als fahrlässiges Handeln zur Haftung von Unternehmen und verantwortlichen Personen führt, kommt der nachvollziehbaren Festlegung, Bewertung und Kontrolle der Einhaltung der die Sorgfalt erfüllenden angemessenen IT-Sicherheitskonzepte entscheidende Bedeutung zu. Angesichts bestehender erprobter Standards wie BSI-Grundschutzhandbuch und ISO 17799, die jedem die Implementierung eines angemessenen IT-Sicherheitsmanagements ermöglichen, ist künftig damit zu rechnen, dass Fehlverhalten in Bezug auf IT-Sicherheit zunehmend gerichtlich geahndet wird.
Wer nichts unternimmt, muss zahlen
Haftung bei unzureichender IT-Sicherheit
LANline ; 17 , Spezial V ; 20-21
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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