Beginn Serie "Personalwesen". Hier: Ausbildung zum Kaufmann, -frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr ((KiES). Definition "Arbeitnehmer": Arbeitsleistung auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages für eine gewisse Dauer für Arbeitgeber; persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit. Arbeitnehmer unterschieden in Arbeiter und Angestellte (Unterscheidung verliert an Bedeutung). DB AG: nur "Arbeitnehmer". Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, aber mit Arbeitgeberfunktion. Arbeitsrecht entstand im 19. Jahrhundert. Regelungen des Arbeitsrechts. Abschluß und Kündigung des Arbeitsvertrages, Lohnzuzahlung, Schadenersatz, Urlaub/kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrag, Mitbestimmung, Arbeitsschutzrecht, Schutz der Mütter, Schwerbehinderten u.a. Juristische Grundlagen vom Grundgesetz über Rechtsverordnungen bis Direktionsrecht. Liste der Tarifverträge.


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    Title :

    Personalwesen


    Subtitle :

    Berufsausbildung KiES



    Published in:

    Deine Bahn ; 23 , 2 ; 84-87


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German