Beginn Serie "Personalwesen". Hier: Ausbildung zum Kaufmann, -frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr ((KiES). Definition "Arbeitnehmer": Arbeitsleistung auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages für eine gewisse Dauer für Arbeitgeber; persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit. Arbeitnehmer unterschieden in Arbeiter und Angestellte (Unterscheidung verliert an Bedeutung). DB AG: nur "Arbeitnehmer". Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, aber mit Arbeitgeberfunktion. Arbeitsrecht entstand im 19. Jahrhundert. Regelungen des Arbeitsrechts. Abschluß und Kündigung des Arbeitsvertrages, Lohnzuzahlung, Schadenersatz, Urlaub/kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrag, Mitbestimmung, Arbeitsschutzrecht, Schutz der Mütter, Schwerbehinderten u.a. Juristische Grundlagen vom Grundgesetz über Rechtsverordnungen bis Direktionsrecht. Liste der Tarifverträge.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Personalwesen


    Untertitel :

    Berufsausbildung KiES



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 23 , 2 ; 84-87


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch