Beginn Serie "Personalwesen". Hier: Ausbildung zum Kaufmann, -frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr ((KiES). Definition "Arbeitnehmer": Arbeitsleistung auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages für eine gewisse Dauer für Arbeitgeber; persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit. Arbeitnehmer unterschieden in Arbeiter und Angestellte (Unterscheidung verliert an Bedeutung). DB AG: nur "Arbeitnehmer". Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, aber mit Arbeitgeberfunktion. Arbeitsrecht entstand im 19. Jahrhundert. Regelungen des Arbeitsrechts. Abschluß und Kündigung des Arbeitsvertrages, Lohnzuzahlung, Schadenersatz, Urlaub/kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrag, Mitbestimmung, Arbeitsschutzrecht, Schutz der Mütter, Schwerbehinderten u.a. Juristische Grundlagen vom Grundgesetz über Rechtsverordnungen bis Direktionsrecht. Liste der Tarifverträge.
Personalwesen
Berufsausbildung KiES
Deine Bahn ; 23 , 2 ; 84-87
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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