Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat seit dem 1. Januar 1994 u. a. die hoheitliche Aufgabe, im Rahmen insbesondere der technischen Eisenbahnaufsicht Baufreigaben, Abnahmen, Prüfungen und Zulassungen für Fahrzeuge und Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu erteilen. Aufgrund der Vorgaben zur personellen Ausstattung des EBA kann und soll ein Großteil der Erhebungs-, Prüf- und Begutachtungstätigkeit nicht von den Mitarbeitern des EBA selbst sondern von sachverständigen Personen und Institutionen durchgeführt werden.
Zulassung neuer Techniken für die Eisenbahnen
Eisenbahntechnische Rundschau ; 44 , 3 ; 189-196
1995-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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