Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.02.1995 - 1 AZR 565/94: Bei voller Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine neugeschaffene tarifliche Zulage hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn trotz voller Anrechnung noch ein Regelungsspielraum verbleibt. Dies trifft zu, wenn mit der Einführung der neuen Tarifzulage auch die Tarifgehälter linear erhöht werden und der Arbeitgeber nicht nur diese, sondern auch (ohne rechtliche Verpflichtung) seine übertariflichen Zulagen anhebt.
Anrechnung übertariflicher Zulagen: Mitbestimmungspflichtigkeit bei freiwilliger Anhebung der übertariflichen Zulage um die prozentuale Tariferhöhung und gleichzeitiger Anrechnug einer für bestimmte Vergütungsgruppen tariflich neu eingeführten Betriebszugehörigkeitszulage
Änderung der Verteilungsgrundsätze - Verbleiben eines anderweitigen Regelungsspielraum
Betrieb ; 48 , 38 ; 1917-1918
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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