Die EU-Mitgliedsstaaten müssen bis zum 13. April 1995 die Umwelt-Audit-Verordnung umsetzen. Ziel der Verordnung ist es, gewerbliche Unternehmen auf freiwilliger Grundlage eine systematische, öffentlich kontrollierte Selbstprüfung des betrieblichen Umweltschutzes zu ermöglichen. Hierzu ist die Einrichtung eines Zulassungssystems für Umweltgutachter notwendig und es sind Stellen zu schaffen, die für die Eintragung der Standorte in das entsprechende Verzeichnis und deren Veröffentlichung Sorge tragen. Die Umsetzungserfordernisse sowie der gegenwärtige Stand des Umsetzungsverfahrens werden erläutert.
Das deusche System der Umsetzung der Umwelt-Audit-Verordnung
Elektrizitätswirtschaft ; 94 , 9 ; 476, 478-479
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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