Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.


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    Title :

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei REFA-Zeitmessungen mittels Stoppuhr



    Published in:

    Betrieb ; 48 , 15 ; 783


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German