Mit der Novelle des AFG im Jahre 1993 hat der Gesetzgeber erneut den Versuch unternommen, die Möglichkeiten zu einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosenversicherung einzuschränken. Auch die Neuregelungen gestatten allerdings den Vertragspartnern, sich unter bestimmten Voraussetzungen sanktionslos voneinander zu trennen. In Zusammenhang damit ist der konventionelle Aufhebungsvertrag als adäquates Instrument zur Vertragsbeendigung in die Diskussion geraten. Neben diesem Aufhebungsvertrag wird nunmehr ein sogenannter "Abwicklungsvertrag" propagiert, der den rechtsgestaltenden Notwendigkeiten besser entsprechen soll.
Abwicklung geht vor Aufhebung?
Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Personal ; 47 , 3 ; 150-151
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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