Ein Arbeitnehmer hatte bei einer Landesbehörde eine Stelle als Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) angenommen. Bald kam es jedoch zum Streit über Qualifikation und Aufgabenbereich des Angestellten. Der Arbeitgeber stritt das Bestehen eines Arbeitsvertrages ab und erstattete auch nicht die Kosten für bereits erfolgte Fortbildungsmaßnahmen. Der Angestellte klagte vor dem Arbeitsgericht auf Wirksamkeit seiner ihm zugedachten Funktion und die Beseitigung der für ihn nachteiligen Folgen des Streits. Das Gericht gab dem Kläger recht und begründete dies sehr ausführlich.


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    Title :

    Pacta sunt servanda


    Subtitle :

    Auch die Bestellung zum Sicherheitsingenieur ist ein Vertrag



    Published in:

    Sicherheitsingenieur ; 26 , 12 ; 12-15


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German