Arbeitsentgelte für die Rentenberechnung sind dem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR zu entnehmen. Bei der Rentenberechnung nach neuem Rentenrecht sind grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste zu berücksichtigen, wenn in der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung die versicherbaren Arbeitsentgelte auch tatsächlich versichert werden. Entgelte müssen nachgewiesen werden durch Gehaltsstreifen oder Arbeitsverdienstbescheinigungen der AG. Arbeitsverdienstbescheinigungen werden benötigt für den Zeitraum 01.01.50 bis 31.12.50 und 01.09.52 bis 28.02.71. Ist dies nicht mehr möglich, so können die Arbeitsentgelte durch Glaubhaftmachung (z.B. Zeugenerklärung ehem. Kollegen) anerkannt werden.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Rentenversicherung



    Published in:

    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Reform der Rentenversicherung

    Glombik, Manfred | IuD Bahn | 1997


    Organisationsreform der Gesetzlichen Rentenversicherung

    Roggenkamp, Günter | IuD Bahn | 2003


    Rentenversicherung: Der vermeintlich befreite Syndikusanwalt

    Leßmann, Jochen / Herrmann, Christoph | IuD Bahn | 2013