Arbeitsentgelte für die Rentenberechnung sind dem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR zu entnehmen. Bei der Rentenberechnung nach neuem Rentenrecht sind grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste zu berücksichtigen, wenn in der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung die versicherbaren Arbeitsentgelte auch tatsächlich versichert werden. Entgelte müssen nachgewiesen werden durch Gehaltsstreifen oder Arbeitsverdienstbescheinigungen der AG. Arbeitsverdienstbescheinigungen werden benötigt für den Zeitraum 01.01.50 bis 31.12.50 und 01.09.52 bis 28.02.71. Ist dies nicht mehr möglich, so können die Arbeitsentgelte durch Glaubhaftmachung (z.B. Zeugenerklärung ehem. Kollegen) anerkannt werden.
Rentenversicherung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 49 , 8 ; 241
1994-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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