Nach der neueren Rechtsprechung können Unternehmensjuristen allenfalls unter sehr engen Voraussetzungen als sog. Syndikusanwälte statt in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem anwaltlichen Versorgungswerk versichert werden. Folglich ist es denkbar, dass ein Unternehmensjurist in einem Versorgungswerk versichert wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür nie vorlagen oder nachträglich aufgrund eines Aufgabenwechsels entfallen sind. Das führt dazu, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich ist, so dass sich für den Arbeitgeber die Frage stellt, ob bzw. von wem er die zuvor an das Versorgungswerk geleisteten Arbeitgeberbeiträge zurückfordern kann. Die Autoren legen dar, dass kein direkter Anspruch des Arbeitgebers gegen das Versorgungswerk besteht, er aber in der Regel einen Rückforderungsanspruch gegen den Arbeitnehmer hat, der seinerseits die Erstattung der Beiträge (abzüglich eines Mindestbeitrags) vom Versorgungswerk verlangen kann.
Rentenversicherung: Der vermeintlich befreite Syndikusanwalt
Der Betrieb ; 66 , 20 ; 1114-1118
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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