Vor allem bei intermodalen Transportketten wird Gefahrgut nicht nur bewegt, sondern zum Zwecke des Transports auch zwischengelagert. Während für den Transport einschließlich Umschlag das Verkehrstrecht (Gefahrgutbeförderungsgesetz) gilt, greift bei der Zwischenlagerung von mehr als 24 Stunden automatisch auch das breit gefächerte Umweltrecht (Gerätesicherheits-, Chemikalien-, Immissionsschutz- und Baurecht). Dies bedeutet für die Gefahrgutspediteure künftig hohe Investitionen in ihre Lagerplätze, die auf etwa 200 DM je Quadratmeter Lagerfläche geschätzt werden.
Zeitweilige Unterbrechung
Gefährliche Ladung ; 39 , 8/9 ; 351-354, 403, 405
1994-01-01
55 pages
Article (Journal)
German
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