Nach einer Entscheidung des BAG verstößt eine generelle tarifliche Altersgrenze von 65 Lebensjahren gegen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches. Unabhängig von der Art und Weise der Argumentation des BAG ergeben sich daraus bedeutsame Entscheidungssituationen für ältere Arbeitnehmer und rechtspolitische Schlußfolgerungen mit Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Tarifrecht: Arbeit ohne Altersgrenzen?
Personalrat ; 11 , 6 ; 265-268
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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