BAG Beschluß vom 20.10.1993 - 7 ABR 26/93): Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Betriebsrates auf Ausschüsse unterliegt nur der Rechtskontrolle. Der Betriebsrat darf sich durch Übertragung nicht wesentlicher Befugnisse in Abhängigkeit begeben, sondern muß in einem Kernbereich zuständig bleiben. Gemeinsamen Ausschüssen von Betriebsrat und Arbeitgeber müssen mindestens zwei Betriebsratsmitglieder angehören.
Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 12 ; 567-571
1994-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gemeinsame Aufgaben. Qualitaetspreis von Audi
Automotive engineering | 1995
|IuD Bahn | 2006
|