BAG Beschluß vom 20.10.1993 - 7 ABR 26/93): Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Betriebsrates auf Ausschüsse unterliegt nur der Rechtskontrolle. Der Betriebsrat darf sich durch Übertragung nicht wesentlicher Befugnisse in Abhängigkeit begeben, sondern muß in einem Kernbereich zuständig bleiben. Gemeinsamen Ausschüssen von Betriebsrat und Arbeitgeber müssen mindestens zwei Betriebsratsmitglieder angehören.


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    Titel :

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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