Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) faßt die Ausnahmeregelungen der Gefahrgutverordnungen für den Schienen-, Straßen- und Seetransport zusammen. Neun Monate nach Inkrafttreten muß die GGAV wieder geändert werden wegen zahlreicher Änderungen in allen drei Transportbereichen. Die Änderungen betreffen den Einsatz von Gefahrgutbeauftragten sowie über 20 Ausnahmebestimmungen. Die naturgemäß sehr ins Detail gehenden Vorschriften und die wesentlichen Änderungen hierzu werden beschrieben und kurz erläutert.
GGAV-Änderungsverordnung
Gefährliche Güter
Spediteur ; 42 , 5 ; 146-147
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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