Auf Anregung einer Kommission zur Verwaltungsvereinfachung wurde die bereits angekündigte 5. Änderungsverordnung zur Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) und Straße (GGVS) gestoppt. Die Änderung wird sich nur auf die Rahmenfassungen und auf die Anlagen von GGVE und GGVS beschränken. Kritisiert wird allerdings, daß diese begrüßenswerte Maßnahme erst kommt, wo die Änderungsverordnung für den internationalen Verkehr (RID) bereits in Kraft ist. Für die Eisenbahn können die Bestimmungen der 5. RID-Änderungsverordnung auch im Binnenverkehr angewendet werden, solange die Veröffentlichung der GGVE noch aussteht.
5. GGVE-/GGVS-Änderungsverordnung gekippt
Überraschung aus dem BMV
Spediteur ; 43 , 4 ; 118-119
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Zuordnung von Altölen aus Verbrennungsmotoren - 5. GGVS-Änderungsverordnung
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