Möglichkeiten der Zulassungsprüfung ("Stoffaufzählung") für gefährliche Güter. Angaben bei Stoffgemischen, leeren Verpackungen (ungereinigt). Abweichungen von Gefahrgutrechtsvorschriften. Mitführen von Unfallmerkblättern und Schutzausrüstung bei Stückgutbeförderung im Straßenverkehr. Annahme des Gutes, Anbringen Gefahrzettel. Ladedienst lagert das angenommene Gut nach den Regeln des Zusammenladeverbots. Vor Verladung Prüfung, ob Güterwagen für Gefahrgut geeignet ist. Behandeln der Beförderungspapiere und deren Kennzeichnung. Beförderungspapiere und der Wagen mit der Sendung Gefahrgut im gleichen Zug befördern. Verbleien der Wagen in festgelegten Fällen. Umladung der Güter. Vorsicht beim Ausladen. Maßnahmen beim Freiwerden gefährlicher Güter. Notmaßnahmen und Erste Hilfe. Straßenbeförderung zum Empfänger.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Zulassungsprüfung bei Beförderung von Stückgut, Heft 10: Befördern von Kleingut, Heft 12: Beförderung von Stückgut


    Subtitle :

    Gefährliche Güter



    Published in:

    Deine Bahn ; 22 , 4 ; 208-210


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Stückgut-Beförderungsbedingungen

    Bundesbahndirektion Mainz, Geschäftsbereich Stückgutverkehr | SLUB | 1992


    Transportwagen für Stückgut

    HORNUNG HUBERT | European Patent Office | 2021

    Free access

    TRANSPORTWAGEN FÜR STÜCKGUT

    HORNUNG HUBERT | European Patent Office | 2024

    Free access

    Stückgut unter neuer Regie

    Curt Rint | IuD Bahn | 1994