Möglichkeiten der Zulassungsprüfung ("Stoffaufzählung") für gefährliche Güter. Angaben bei Stoffgemischen, leeren Verpackungen (ungereinigt). Abweichungen von Gefahrgutrechtsvorschriften. Mitführen von Unfallmerkblättern und Schutzausrüstung bei Stückgutbeförderung im Straßenverkehr. Annahme des Gutes, Anbringen Gefahrzettel. Ladedienst lagert das angenommene Gut nach den Regeln des Zusammenladeverbots. Vor Verladung Prüfung, ob Güterwagen für Gefahrgut geeignet ist. Behandeln der Beförderungspapiere und deren Kennzeichnung. Beförderungspapiere und der Wagen mit der Sendung Gefahrgut im gleichen Zug befördern. Verbleien der Wagen in festgelegten Fällen. Umladung der Güter. Vorsicht beim Ausladen. Maßnahmen beim Freiwerden gefährlicher Güter. Notmaßnahmen und Erste Hilfe. Straßenbeförderung zum Empfänger.
Zulassungsprüfung bei Beförderung von Stückgut, Heft 10: Befördern von Kleingut, Heft 12: Beförderung von Stückgut
Gefährliche Güter
Deine Bahn ; 22 , 4 ; 208-210
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Zulassungsprüfung bei Beförderung von Kleingut
IuD Bahn | 1994
|Stückgut-Beförderungsbedingungen
SLUB | 1992
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