Anteil gefährlicher Güter am Beförderungsgut der Bahn: 15 %. Gesetzliche und innerdienstliche Bestimmungen im nationalen und internationalen Gefahrgutverkehr. Für Kleingutverkehr von besonderer Bedeutung: Prüfung auf Zulässigkeit der Beförderung, ununterbrochen nachweisbare Informationskette, körperliche Übergabe des Gutes. Einführung des Checklistenverfahrens. Schilderung eines Praxisfalls.
Zulassungsprüfung bei Beförderung von Kleingut
Gefährliche Güter
Deine Bahn ; 22 , 3 ; 143-145
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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