Im grenzüberschreitenden Güterverkehr sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße sind ab 1. Januar 1995 neue Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in Kraft getreten. Die Vorschriften werden für die Straße mit der 5. Straßen-Gefahrgutänderungsverordnung in das Recht, welches für innerstaatliche Beförderungen gilt, übernommen. Insbesondere wurden bei den Änderungen Neufassungen gefunden für entzündbare flüssige Stoffe, giftige Stoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe und ätzende Stoffe.
Beförderung gefährlicher Güter
Neue Vorschriften ab 1995
Technische Überwachung ; 36 , 1/2 ; 45-53
1995-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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