Im Bereich der Abwasserwirtschaft ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf die Zulassung von Abwasseranlagen ab einer bestimmten Größenordnung beschränkt. Zulassungsgegenstand sind Bau und Betrieb sowie wesentliche Änderungen UVP-relevanter Vorhaben (mehr als 1000 Kubikmeter Abwasser in 2 Stunden, ausgenommen Kühlwasser). Ausführliche Beschreibung der UVP im Zulassungsverfahren.
Umweltverträglichkeitsprüfung aus der Sicht der Abwasserwirtschaft
EntsorgungsPraxi ; 12 , 11 ; 58-61
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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