Im Bereich der Abwasserwirtschaft ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf die Zulassung von Abwasseranlagen ab einer bestimmten Größenordnung beschränkt. Zulassungsgegenstand sind Bau und Betrieb sowie wesentliche Änderungen UVP-relevanter Vorhaben (mehr als 1000 Kubikmeter Abwasser in 2 Stunden, ausgenommen Kühlwasser). Ausführliche Beschreibung der UVP im Zulassungsverfahren.


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    Titel :

    Umweltverträglichkeitsprüfung aus der Sicht der Abwasserwirtschaft



    Erschienen in:

    EntsorgungsPraxi ; 12 , 11 ; 58-61


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch