Externe Kosten des Verkehrs (Schäden für Mensch und Umwelt, wie Luft- und Lärmbelastung, Bodenversiegelung, Zerschneidung und Zersiedelung von Landschaften) werden den Verursachern nicht angelastet - unbefriedigender Zustand. Versuche, externen Nutzen des Verkehrs, sogenannter pekuniärer Nutzen zu berücksichtigen, sind methodisch unzulässig.
Externe Kosten und Nutzen des Verkehr
Nicht nur eine theoretische Diskussion
Deutsche Bahn ; 69 , 12 ; 926-928
1993-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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