Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wurde 1994 im Zuge der Bahnstrukturreform gegründet. Neben der Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb obliegen dem EBA vielfältige andere Aufgaben, die im Beitrag näher beschrieben werden, wie z. B. die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Zulassung von Fahrzeugen und von Schieneninfrastruktur, die Bewilligung von Fördermitteln, die der Bund für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung stellt sowie die Durchsetzung von Fahrgastrechten. Vor dem Hintergrund der Liberalisierung und der technischen Harmonisierung des Schienenverkehrsmarktes, treibt die Europäische Kommission die Realisierung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums voran. Dazu erarbeitet die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) u. a. auch mit Beteiligung des EBA neue gesamteuropäische Regelungen. Besonders hervorzuheben sind die gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM RA), auf die abschließend eingegangen wird.
Das Eisenbahn-Bundesamt - Aufgaben und Perspektiven
Rechtlicher Rahmen
Deine Bahn ; 41 , 12 ; 7-11
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Aufgaben der Landeseisenbahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt
Online Contents | 2011
|Aufgaben der Landeseisenbahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt
IuD Bahn | 2011
|IuD Bahn | 1994
|IuD Bahn | 1994
|