Für Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht, enthalten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enstprechende Anforderungen und Schutzmaßnahmen. In den technischen Regeln für Betriebssicherheit sind in der Regel "Gefährdung von Personen durch Absturz - Grundsätzliche Anforderungen" allgemeine Anforderungen zum Schutz gegen Absturz formuliert. Die Maßnahmen bei Arbeiten mit Absturzgefahr sind entsprechend der Drei-Stufen-Regelung auf Anwendbarkeit zu prüfen. Ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung personenbezogene Maßnahmen der dritten Schutzstufe, muss der Arbeitgeber die Beschäftigten mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ausstatten und sicherstellen, dass diese auch benutzt wird. Diese besteht aus einem Auffanggurt, zwei Falldämpferseilen und einem Halteseil mit Seilkürzer (Anwendung der "Y-Methode). Der Beitrag beschreibt die Anforderungen der Regelwerke, die Prüfung der Schutzmaßnahmen in drei Stufen, die Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz sowie die Y-Methode.
Sicherungsmaßnahmen bei hochgelegenen Arbeitsplätzen
EUKDialog ; 3 ; 4-5
2013-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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