Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in den Jahren 2012 und 2013 mehrere Entscheidungen zu unterschiedlichen Aspekten der Massenentlassung im Sinne des § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) getroffen. Die Autoren haben diese neuere Rechtsprechung systematisch zusammengefasst und geben einen Überblick über die aktuelle Entwicklung. So erörtern sie zunächst, ob Zeitarbeitnehmer mitzuzählen sind, wenn es darum geht, ob die Schwellenwerte erreicht sind, ab denen eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultation des Betriebsrats geben sie unter anderem Hinweise zum Inhalt der vom Arbeitgeber vorzunehmenden Unterrichtung, zur Frist, zum Schriftformerfordernis und zu den Folgen einer fehlerhaften Konsultation. Abschließend erläutern die Verfasser, welche Rechtsfolgen es hat, wenn die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft erfolgt oder ganz unterbleibt.
Anzeigepflichtige Entlassungen und Massenentlassungsanzeige - vom BAG neu justiert
Der Betrieb ; 66 , 45 ; 2564-2567
2013-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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