Versendet der Verkäufer einer Ware diese über einen Frachtführer an den Käufer und wird der Frachtführer dem Versender wegen Verlust oder Beschädigung schadenersatzpflichtig, so umfasst dieser Schadenersatz grundsätzlich auch den Teil des Kaufpreises, der den Gewinn des Versenders/Verkäufers ausgemacht hätte. Sofern der Versender allerdings eine Ersatzlieferung an den Käufer vornimmt und im Gegenzug doch noch den Kaufpreis inklusive der Gewinnmarge erhält, stellt sich die Frage, ob der Schadenersatzanspruch gegen den Frachtführer um eben diesen Gewinn zu verringern ist, damit der Versender ihn nicht doppelt bekommt. Der Autor untersucht in diesem Zusammenhang zunächst, wie eine solche Ersatzlieferung rechtlich einzuordnen ist, und begründet dann, dass der Verkäufer/Versender den Gewinn in der Regel dann vom Frachtführer verlangen kann, wenn er die nachgelieferte Ware auch anderweitig (mit dem entsprechenden Gewinn) hätte verkaufen können.
Die Erstattungsfähigkeit des entgangenen Gewinns im Falle einer Ersatzlieferung
Transportrecht ; 36 , 6 ; 224-231
2013-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
Versand , Verlust , Transportschaden , Verkauf , Schadensersatz , Gewinn , Transportrecht
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