Entscheidungen im Eisenbahnbetrieb müssen fundiert, nachvollziehbar und begründet getroffen werden und auf keinen Fall aus einem "Bauchgefühl" heraus zustande kommen. Verankert ist dieser Grundsatz bereits in der europäischen Sicherheitsrichtlinie Nr. 2004/49, die mit dem 01.07.2012 durch eine EU-Verordnung Nr. 352/2009 ergänzt wurde. In der EU-Verordnung Nr. 352/2009 ist eine europaweit einheitliche Methode zur Identifizierung und Bewertung von Risiken im Eisenbahnwesen festgeschrieben. Risiken werden - gestützt auf einheitliche Begriffsdefinitionen - damit mess- und vergleichbar, diesbezügliche Entscheidungen werden nachvollziehbar und zielgerichtet. Seit dem 1. Juli 2012 sind alle organisatorischen, betrieblichen und technischen Änderungen des Eisenbahnsystems nach dem in der europäischen Verordnung festgelegten Verfahren zu analysieren. Dieses Risikomanagementverfahren umfasst u. a. die Schritte: Änderung beschreiben, Sicherheitsrelevanz der Änderung bestimmen, system beschreiben und risikobeherrschende Maßnahmen festlegen. Zur Umsetzung der neuen Verordnung sind Schulungen in verschiedenen EVU gestartet worden. Für signifikante Änderungen ist die ordnungsgemäße Anwendung des Risikomanagementverfahrens einer Bewertung zu unterziehen.
Risikomanagement
Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus Sicht eines EVU
BahnPraxi ; 3 ; 3-4
2013-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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