Der vorliegende Artikel nimmt Bezug auf den Beitrag I1272190, in dem Kleinebrink sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten einer Abmahnung befasst. Kleinebrink hält es darin für zulässig, dem Betriebsrat auch ohne Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers eine Kopie der Abmahnung zu überlassen. Der Autor dieses Artikels verweist demgegenüber auf das Persönlichkeitsrecht des abgemahnten Mitarbeiters und erläutert, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat ohne Zustimmung des Mitarbeiters auch die vollständige Personalakte nicht übergeben darf, sofern nicht ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang (z. B. eine Kündigung) vorliegt. Als Ausweg wird vorgeschlagen, den Mitarbeiter in der Abmahnung aufzufordern, der Überlassung einer Kopie an den Betriebsrat ggf. zu widersprechen.
Abmahnung: Kopie für den Betriebsrat ohne Zustimmung des Mitarbeiters?
Der Betrieb ; 65 , 43 ; 2461
2012-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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