Der grenzüberschreitende europäische Eisenbahnverkehr wird durch das nationale Recht der jeweiligen Einzelstaaten, das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union und das internationale Recht (z. B. das "Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr", COTIF) geregelt. Da diese Rechtsquellen jedoch teilweise uneinheitliche Regelungen enthalten, stellt sich die Frage, was im Falle einer Normenkollision gilt. Der vorliegende Beitrag unterscheidet die denkbaren Konstellationen und erläutert zunächst, dass beim Zusammentreffen von EU-Recht und nationalem Recht im Grundsatz das EU-Recht vorgeht. Ausführlich befasst er sich sodann mit der Kollision von EU-Recht und internationalem Recht, wobei z. B. der 2011 erfolgte Beitritt der EU zum COTIF und einzelne Regelungsbereiche wie die Fahrgastrechte, das Zulassungsrecht und die Sicherungsrechte der Gläubiger am Eisenbahnmaterial erläutert werden. Den Abschluss bildet die Kollision von EU-Recht und internationalem Recht.
Kollisionslage im europäischen und internationalen Eisenbahnrecht
Transportrecht ; 35 , 8 ; 309-320
2012-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
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