Ein gültiger Elektrischer Übersichtsplan mit Schaltanweisung (EbsÜ) muss für jede Stelle mit Schaltern im Oberleitungsnetz vorhanden sein. Im Auftrag der DB Netz AG als Anlageverantwortlicher/Betreiber werden diese Übersichtspläne durch DB Energie, Leiter Energieversorgung genehmigt und herausgegeben. Die EbsÜ muss dem aktuellen Stand der jeweiligen Oberleitungsanlage entsprechen und gültig sein, damit die Anlage sicher betrieben werden kann. Muss an einer bestehenden Oberleitungsanlage eine Änderung durchgeführt werden, so sind vorher die Änderungen (Berichtigungen, Neuerstellung) im EbsÜ zu beantragen. Änderungen sind beispielsweise Wegfall oder Aufbau von Schaltgruppen, Umbenennung von Schaltgruppen, Veränderungen der Gleisanlagen mit Oberleitungsüberspannung etc. Das Verfahren der Antragstellung sowie Erläuterungen und Hilfe dazu werden vom Autor erläutert.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Beantragung von Änderungen im Übersichtsplan mit Schaltanweisung


    Subtitle :

    Verfahrensweise und Grundsätze


    Contributors:

    Published in:

    BahnPraxis E ; 1 ; 7-9


    Publication date :

    2012-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Übersichtsplan des Emder Hafens

    Emden, Wasserbauamt | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1913


    Übersichtsplan des Emder Hafens

    Emden, Wasserbauamt | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1913



    Tonnagesteuer: Letzte Änderungen

    Dobert, J. | Online Contents | 1999