Ein gültiger Elektrischer Übersichtsplan mit Schaltanweisung (EbsÜ) muss für jede Stelle mit Schaltern im Oberleitungsnetz vorhanden sein. Im Auftrag der DB Netz AG als Anlageverantwortlicher/Betreiber werden diese Übersichtspläne durch DB Energie, Leiter Energieversorgung genehmigt und herausgegeben. Die EbsÜ muss dem aktuellen Stand der jeweiligen Oberleitungsanlage entsprechen und gültig sein, damit die Anlage sicher betrieben werden kann. Muss an einer bestehenden Oberleitungsanlage eine Änderung durchgeführt werden, so sind vorher die Änderungen (Berichtigungen, Neuerstellung) im EbsÜ zu beantragen. Änderungen sind beispielsweise Wegfall oder Aufbau von Schaltgruppen, Umbenennung von Schaltgruppen, Veränderungen der Gleisanlagen mit Oberleitungsüberspannung etc. Das Verfahren der Antragstellung sowie Erläuterungen und Hilfe dazu werden vom Autor erläutert.
Beantragung von Änderungen im Übersichtsplan mit Schaltanweisung
Verfahrensweise und Grundsätze
BahnPraxis E ; 1 ; 7-9
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
DB Netz AG , DB Energie GmbH , Schalter , Ablauf , Betra , Oberleitung , Vertrag , Schaltplan
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Beantragung von Änderungen im Übersichtsplan mit Schaltanweisung
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