Am 24. Juni 2010 hat die EU-Kommission entschieden, Deutschland und 12 andere Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Umsetzung des Ersten Eisenbahnpakets zur Marktöffnung im Schienenverkehr vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Reklamiert wird u. a. eine zu große Abhängigkeit der Infrastrukurbetreiber von den Eisenbahnunternehmen, was zu Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Ein Urteil wird im Herbst 2012 erwartet. Ziel ist u. a. auch eine rechnerische Trennung. Es soll z. B. ausgeschlossen werden, dass öffentliche Gelder und die Trassenentgelte, der Wettbewerbsbahnen von der DB Netz AG über die DB Holdung den konkurrierenden Konzerntöchtern (DB Regio AG, DB Schenker) zufließen. Die Kommission stellt das Geschäftsmodell der DB AG, die zugleich Infrastrukturmonopolist und Wettbewerber ist, in Frage. Durch die Führungsrolle, die dem Staat zuteil wird, weist der Korporatismus planwirtschaftliche Elemente auf. Andererseits erwirbt die Großindustrie durch das Bündnis zwischen Staat und Unternehmensverbänden Einfluss auf die Politik, es kommt zu Tendenzen hin zum Staatsmonopolkapitalismus. Die Wirtschaftskrise kann als Ursache und Auslöser korporatistischer Politik angenommen werden. Der Beitrag berichtet über die darüber öffentlich geführten Debatten und sucht in der Vergangenheit Erklärungen und Parallelen, die die Entwicklungen erklären können.
Machtprobe um Trennung von Netz und Betrieb
Eisenbahn-Revue international ; 2 ; 71-72
2012-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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