Das technische Regelwerk ATR D 2/2011 für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Gasflaschen-Schnellöffnungsventilen als ortsbewegliche Druckgeräte ist im Verkehrsblatt in deutscher und englischer Sprache abgedruckt und bekannt gegeben. Die Bundesanstalt für Materialfoschung und -prüfung (BAM) hat im Einvernehmen mit dem BMVBS dies Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 des RID sowie des ADR anerkannt. Ab dem Datum der Veröffentlichung im Verkehrsblatt (14. Januar 2012) kann nach diesem ATR verfahren werden und darf für die Zulassung von Gasflaschen-Schnellöffnungsventilen für wiederbefüllbare Gasflaschen für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs- und Seeverkehr angewandt werden. Die Beförderung von Gasflaschen im Luftverkehr, die mit einem nach diesem ATR zugelassenen Gasflaschen-Schnellöffnungsventil ausgestattet sind, ist untersagt. Für die Anwendung dieses ATR gelten die Begriffsbestimmungen der Norm EN ISO 10297:2006.
Bekanntmachung eines Anerkannten Technischen Regelwerks für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte
Nr. 2
Verkehrsblatt ; 66 , 1 ; 26-33
2012-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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